FAQ:
Die meist gestellten Fragen
Bevor Sie uns per eMail
kontaktieren, finden Sie vielleicht schon hier eine Antwort auf Ihre Fragen.
1.
Kann ich über die Internet-Seiten
der WECO direkt Feuerwerksartikel bestellen?
fws-design vertreibt ausschließlich
über den Handel. Aufgrund der deutschen Gesetzgebung ist ein Vertrieb
von Feuerwerksartikeln der Klasse II (ab 18 Jahren) ausserhalb der gesetzlich
zugelassenen Verkaufszeiten nur gegen Vorlage einer Sondergenehmigung erlaubt.
Auch ist die Beförderung von Feuerwerksartikeln der Klasse II, aufgrund
der Gesetzgebung stark eingeschränkt und meistens mit hohen Kosten
verbunden. Aus diesem Grunde ist ein direkter Bezug von Feuerwerksartikeln
über die WECO-Internetseiten derzeit noch nicht möglich.
2.
Wann können Feuerwerksartikel
genehmigungsfrei erworben werden bzw. wann sind die gesetzlich zugelassenen
Verkaufszeiten?
Grundsätzlich erlaubt
der Gesetzgeber für den Verkauf von Silvesterfeuerwerksartikeln (Klasse
II) 2 1/2 Verkaufstage. Hierbei handelt es sich in der Regel um die letzten
zwei Tage vor dem Silvestertag sowie dem Silvestertag selbst. Fällt
dieser auf ein Wochenende, so wird ein weiterer Verkaufstag vor dem Silvestertag
hinzugefügt (z.B. der 28.12.). In diesem Jahr (2002) ist die gesetzlich
zugelassene Verkaufszeit für Silvesterfeuerwerk vom 28. bis einschließlich
31.12.2002.
3.
Wo können WECO-Feuerwerksartikel
erworben werden?
fws-design bietet diese Produkteüber
namhafter Kaufhäuser und Großhandelskonzerne in Deutschland
an. Eine Auflistung aller Bezugsquellen ist jedoch aus organisatorischen
Gründen kurzfristig nicht realisierbar.
4.
Welche Artikel-Klassen gibt
es und wer darf welche Artikel erwerben?
Grundsätzlich spricht
man in Deutschland von vier Feuerwerksklassen:
Klasse I - Jugendfreifeuerwerk
Diese Artikel sind ganzjährig
frei verkäuflich unter 18 Jahren, wobei eine Vielzahl von Artikeln
jener Kategorie seitens des Herstellers eine Abgabeempfehlung ab 12 Jahren
beinhaltet. Zu den Artikeln der Klasse I zählen zum Beispiel Knallteufel,
Wunderkerzen, Knallerbsen etc.
Klasse II - Silvesterfeuerwerk
Diese Artikel sind zu den
gesetzlich zugelassenen Verkaufszeiten ab 18 Jahren frei zu erwerben. Ausserhalb
der gesetzlich zugelassenen Verkaufszeiten dürfen diese Artikel nur
gegen Vorlage einer behördlichen Sondergenehmigung abgegeben werden.
Zu jener Artikelkategorie zählen zum Beispiel Feuerwerksraketen, Böller,
Knallfrösche, New Generation und Light & Fun - Batteriefeuerwerksartikel
etc.
Klasse IV - Großfeuerwerksartikel
Diese Artikel dürfen
ausschließlich gegen Vorlage einer Genehmigung nach § 7 des
Sprengstoffgesetzes (Pyrotechnikerbescheinigung) erworben, transportiert,
gelagert und / oder benutzt werden . Hierzu zählen unter anderem Großfeuerwerksraketen,
Feuerwerksbomben, großkalibrige Römische Lichter etc.
Klasse T - Technisches Feuerwerk
Diese Klasse ist unterteilt
in die Unterklassen T1 und T2.
T1-Artikel dürfen von
Personen ab 18 Jahren unter Vorlage einer Sondergenehmigung zum Abbrennen
von Artikeln der Klasse T1 ganzjährig erworben werden. Hierzu zählen
zum Beispiel Eisfontänen, Gartenwunderkerzen, Feuertöpfe etc.
T2 - diese Artikel dürfen
von Personen ab 18 Jahren - ausschließlich gegen Vorlage einer Genehmigung
nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (Pyrotechnikerbescheinigung) - erworben
werden. Hierzu gehören unter anderem große Feuertöpfe,
Bühnenfunkenblitze etc.
Nähere Informationen
hierzu auch in unserem aktuellen Katalog Seite 107 oder auf der Seite
"gesetzliche Bestimmungen" hier auf den fws-design Internetseiten.
5.
Was verbirgt sich hinter
der Bezeichnung "Batterie-, Kombinations- und / oder Verbundfeuerwerk"?
Hierbei handelt es sich um
Feuerwerksartikel der Klasse II (Silvesterfeuerwerk), die seit 1997 existieren.
Der Gesetzgeber erlaubt hierbei eine Effektmenge (Satzmenge) von bis zu
200 g, wenn verschiedene oder auch gleichartige Einzeleffekte (Abschüsse)
zu einer Batterie zusammengefasst werden. Diese einzelnen Abschüsse
sind untereinander verleitet (mit einer Zündschnur verbunden) und
werden nach einmaligem Anzünden automatisch nacheinander durchgezündet.
Hierzu zählen unter anderem die Artikel der WECO-Erfolgsserie "New
Generation - Master of Night Sky" und "Light & Fun - Strong Collection".
Aufgrund der gesetzlich zugelassenen, höheren Effektmenge, die bei
diesen Artikeln verwendet werden darf, ergibt sich so die Möglichkeit,
je Artikel ein kleines Feuerwerksprogromm zu kreieren. So lassen sich verschiedene
Effekte zu einem regelrechten Feuerwerksschauspiel zusammenfassen. WECO-Kombinations-
bzw. Batteriefeuerwerksartikel bieten zum Beispiel bis zu 210 Schuss oder
eine Brenndauer von bis zu 2 1/2 Minuten nach nur einmaligem Anzünden.
6.
Was verbirgt sich hinter
dem Begriff "Bombenfüllung"?
Hierbei handelt es sich um
eine Produktinnovation aus dem Hause fws-design. Die jeweiligen Artikel,
so zum Beispiel das Raketensortiment "Revolution" (Verlinkung zu jenem
Artikel) aus der Serie New Generation - Master of Night Sky sind mit der
neuartigen Bombenfüllung versehen und erreichen so eine bisher nie
dagewesene Effektausbreitung am Himmel. Kleine kugel- oder zylinderförmige
Feuerwerksbomben ermöglichen ein brillanteres, dichteres und runderes
Bukett als zum Beispiel Raketen mit loser Sternfüllung. Die Bombenraketen
gibt es exklusiv und nur von fws-design.
7.
Wie viel Effektmengen dürfen
Silvesterfeuerwerksartikel beinhalten?
Hier gibt der Gesetzgeber
klare Richtlinien vor. Die Menge der jeweiligen Effektsubstanz in den einzelnen
Feuerwerksartikeln hängt von der Klassifizierung ab. Ein Silvesterfeuerwerksartikel
der Klasse II (zum Beispiel ein Vulkan) darf bis zu 50 g Effektmenge beinhalten.
Kombinations-, Batterie- bzw. Verbundfeuerwerksartikel dürfen laut
Gesetzgeber bis zu 200 g Effektsubstanz enthalten. Ausnahmen sind hierbei
grundsätzlich Raketen. Der Gesetzgeber bezeichnet die Rakete als einen
Artikel, der nach Entzündung unkontrolliert aufsteigt. Eine Silvesterfeuerwerksrakete
der Klasse II darf laut Gesetzgeber maximal 20 g Effektsubstanz enthalten;
Feuerwerkskörper der Klasse IV (Großfeuerwerk) können je
nach Kaliber mehrere Kilogramm Effektsubstanz beinhalten.
8.
Können Artikel des
fws-design-Exportprogrammes auch in Deutschland erworben werden?
Viele Länder haben unterschiedliche
gesetzliche Vorgaben in der Klassifizierung von Feuerwerksartikeln. Die
Artikel des fws-design-Exportprogrammes (Verlinkung zu dem Bereich) unterliegen
in Deutschland größtenteils der Feuerwerksklasse IV (Großfeuerwerk).
In anderen Ländern sind bestimmte Artikel jedoch zum Verkauf ab 18
Jahren zugelassen. Aus diesem Grund sind die Artikel des fws-design-Exportprogramms
ausschließlich zum Vertrieb im Ausland gedacht. In Deutschland können
jene Artikel nur gegen Vorlage der entsprechenden Genehmigung (Pyrotechnikerbescheinigung)
erworben werden.
9.
Wie und wo kann ich über
Neuigkeiten, Events (zum Beispiel Messeteilnahmen, Großfeuerwerks-Highlights
etc.) informiert werden?
Der Bereich "fws-design
Hit" informiert über aktuelle Verkaufs-Highlights, Events, Großfeuerwerksteilnahmen
und vieles mehr und kann so als Informationsportal innerhalb der fws-design-Internetseiten
angesehen werden.
10.
Kann ich in Deutschland
Feuerwerksartikel erwerben und ins Ausland ausführen?
Grundsätzlich sind hierbei
die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes
zu beachten. In Deutschland können Feuerwerksartikel unter Berücksichtigung
der hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen erworben werden. Über
die Möglichkeiten der Ausfuhr von Feuerwerksartikeln in Länder
ausserhalb Deutschlands informiert Sie Ihr zuständiges Ordnungsamt
bzw. Ihr Ministerium.
11.
Warum dauert die Beantwortung
meine Anfrage - zum Beispiel über das fws-design-Kontaktformular -
oftmals so lange?
Wir, das fws-design-Team,
sind stets bemüht, Anfragen möglichst kurzfristig und schnell
zu bearbeiten. Dies gelingt jedoch nicht immer, insbesondere in den Zeiträumen
kurz vor und nach Silvester, da hier das Volumen der Anfragen so groß
ist, dass die Beantwortung schon einmal ein paar Tage dauern kann. Ein
Blick in den FAQ-Bereich kann schon oft das Problem lösen bzw. die
Frage beantworten bevor sie überhaupt gestellt werden muss.
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