Grundregeln
für die Verwendung von Flaggen
1. Bedeutung der
Bundesflagge
Die Bundesflagge
repräsentiert, ebenso wie jede andere Nationalflagge, den lebenden
Staat als politische Einheit. Daher gehört jeder Nationalflagge ein
hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung,
2. Wer ist berechtigt,
Flaggen oder Fahnen zu verwenden?
Neben der Verpflichtung
zur Beflaggung an regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungs- tagen
für alle Behörden, steht es jedem Bundesbürger frei, die
Bundes-, Landes- oder Stadtflagge zu verwenden, sofern sie keine Dienstflagge
ist. Außerdem können Fahnen in kirchlichen Farben mit oder ohne
Emblem oder darüber hinaus Verbands- oder Vereinsfahnen gezeigt werden.
Jede Privatperson darf zur Außenbeflaggung oder als Tischflagge Fahnen
oder Wimpel befreundeter Nationen verwenden.
3. Zeitraum der
Beflaggung
Die Flaggen sollen
bei Tagesanbruch gehißt und bei Sonnenuntergang eingeholt werden.
Bei besonderen Anlässen kann die Beflaggung auch nach Sonnenuntergang
fortgesetzt werden wenn und solange die Flaggen angestrahlt werden.
4. Wann wird geflaggt?
a) zu den
regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen:
(für Behörden Verpflichtung zur Beflaggung)
1. Januar Neujahrstag
1. Mai Tag
der Arbeit
3. Oktober
Deutscher Nationalfeiertag
November Volkstrauertag
( 2. Sonntag vor dem 1. Advent )
b) zu besonderen
Anlässen:
1. bei Staatsbesuchen
von Regierungschefs und Staatsoberhäuptern
2. bei Besuchen
von ausländischen Wirtschaftsdelegationen in Industrie und Handel
3. bei Staats-
und Landestrauer sowie bei Örtlichen Trauerfällen
4. bei Messen
und Ausstellungen
5. bei kirchlichen
Festen
6. bei …örtlichen
Festen und Jubiläen
7. bei Sportveranstaltungen,
besonders bei solchen mit internationalem Charakter
5. Rangfolge der
Bundesflagge
Bei nationaler Beflaggung
gebühren der Bundesdienstflagge, der Bundespostflagge und der Bundesflagge,
wenn daneben andere Flaggen (z. B. Landes-, Stadt- oder Verbands- flaggen)
gezeigt werden, die bevorzugte Stelle.
Bei internationaler
Beflaggung erfolgt die Anordnung der Nationalflaggen von rechts nach links,
entsprechend dem französischen Alphabet. Daran anschließend
werden
die Bundesdienst-,
die Bundespost- oder die Bundesflagge, sodann Landes-, Stadt-, Verbandsflaggen
etc., gesetzt. Die Rangfolge versteht sich jeweils von rechts nach links
(vom Gebäude aus betrachtet). Für die Anordnung von Flaggen zur
Innende- koration gelten diese Regeln entsprechend.
6. Trauerbeflaggung
Hißflagge
werden bis zur Mastspitze gehißt und anschließend langsam in
die Stellung "halbmast" gebracht. Die Unterkante der Hißflagge sollte
hierbei auf der Höhe der Mastmitte stehen, Hängefahnen, Banner
und Hißflagge im Hochformat werden nicht auf "halbmast" gesetzt.
Bei Hängefahnen werden an der Stangenspitze ein Trauerflor, bei Bannern
links und rechts am Holzquerstab je ein Trauerflor angebracht, deren Länge
etwa ein Drittel der Fahnenlänge betragen sollte. Bei Hißflagge
im Hochformat wird der Trauerflor am oberen Mastende befestigt. Seine Länge
sollte die der kurzen Flaggenseite nicht überschreiten.
7. Drapieren
durch Bundesflaggen
Die Bundes- oder
Bundesdienstflagge soll niemals dazu benutzt werden, das Podium des Sprechers
zu schmücken oder den Tisch des Sprecher zu drapieren, In diesem Falle
ist die Bundesflagge entweder hinter dem Podium oder rechts hiervon aufzustellen.
8. Verwendung
von Bundesfarben
Die Bundesfarben
dürfen nicht gemeinsam mit einem Vereins-, Verbands- oder Firmen-
emblem in einer Flagge geführt werden. hierfür sind eigene Vereins-,
Verbands- oder Firmenfahnen vorzusehen.
9. Beschädigte
und verbrauchte Flaggen
Es sollte stets
auf einen einwandfreien Zustand der Flagge geachtet werden, der durch regelmäßige
Reinigung und Instandsetzung erreicht wird. Unansehnlich gewordene Flaggen
sollen nicht mehr gehißt, sondern durch neue ersetzt werden.
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