Großhandel - Vertrieb - Import - Export - Design
Computer - Zubehör - Beschriftungsgeräte - Folien 
Kunststoff-, Aluminium- Platten - Transparente - Aufsteller - Werbedesign
Drucksachen - Dekostoffe - Foliendruck - Vereinsbedarf - Textilien
Home Großhandel
Computer
Werbemittel
Vereinsbedarf
Werbetechnik
Werbegrafik
A - Z
Saisonprodukte
Sonderangebote
 Drucksachen  Bürobedarf
E-Mail
Bestellung
 Wissenswertes über Flaggen
Grundregeln für die Verwendung von Flaggen 

1. Bedeutung der Bundesflagge
Die Bundesflagge repräsentiert, ebenso wie jede andere Nationalflagge, den lebenden Staat als politische Einheit. Daher gehört jeder Nationalflagge ein hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung, 

2. Wer ist berechtigt, Flaggen oder Fahnen zu verwenden?
Neben der Verpflichtung zur Beflaggung an regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungs- tagen für alle Behörden, steht es jedem Bundesbürger frei, die Bundes-, Landes- oder Stadtflagge zu verwenden, sofern sie keine Dienstflagge ist. Außerdem können Fahnen in kirchlichen Farben mit oder ohne Emblem oder darüber hinaus Verbands- oder Vereinsfahnen gezeigt werden. Jede Privatperson darf zur Außenbeflaggung oder als Tischflagge Fahnen oder Wimpel befreundeter Nationen verwenden. 

3. Zeitraum der Beflaggung
Die Flaggen sollen bei Tagesanbruch gehißt und bei Sonnenuntergang eingeholt werden. Bei besonderen Anlässen kann die Beflaggung auch nach Sonnenuntergang fortgesetzt werden wenn und solange die Flaggen angestrahlt werden. 

4. Wann wird geflaggt?
 a) zu den regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen:
    (für Behörden Verpflichtung zur Beflaggung) 
 

 1. Januar Neujahrstag 
 1. Mai Tag der Arbeit 
 3. Oktober Deutscher Nationalfeiertag 
 November Volkstrauertag ( 2. Sonntag vor dem 1. Advent ) 
 

 b) zu besonderen Anlässen: 
 1. bei Staatsbesuchen von Regierungschefs und Staatsoberhäuptern 
 2. bei Besuchen von ausländischen Wirtschaftsdelegationen in Industrie und Handel 
 3. bei Staats- und Landestrauer sowie bei Örtlichen Trauerfällen 
 4. bei Messen und Ausstellungen 
 5. bei kirchlichen Festen 
 6. bei …örtlichen Festen und Jubiläen 
 7. bei Sportveranstaltungen, besonders bei solchen mit internationalem Charakter 

5. Rangfolge der Bundesflagge
Bei nationaler Beflaggung gebühren der Bundesdienstflagge, der Bundespostflagge und der Bundesflagge, wenn daneben andere Flaggen (z. B. Landes-, Stadt- oder Verbands- flaggen) gezeigt werden, die bevorzugte Stelle. 
 Bei internationaler Beflaggung erfolgt die Anordnung der Nationalflaggen von rechts nach links, entsprechend dem französischen Alphabet. Daran anschließend werden 
die Bundesdienst-, die Bundespost- oder die Bundesflagge, sodann Landes-, Stadt-, Verbandsflaggen etc., gesetzt. Die Rangfolge versteht sich jeweils von rechts nach links (vom Gebäude aus betrachtet). Für die Anordnung von Flaggen zur Innende- koration gelten diese Regeln entsprechend. 

6. Trauerbeflaggung
Hißflagge werden bis zur Mastspitze gehißt und anschließend langsam in die Stellung "halbmast" gebracht. Die Unterkante der Hißflagge sollte hierbei auf der Höhe der Mastmitte stehen, Hängefahnen, Banner und Hißflagge im Hochformat werden nicht auf "halbmast" gesetzt. Bei Hängefahnen werden an der Stangenspitze ein Trauerflor, bei Bannern links und rechts am Holzquerstab je ein Trauerflor angebracht, deren Länge etwa ein Drittel der Fahnenlänge betragen sollte. Bei Hißflagge im Hochformat wird der Trauerflor am oberen Mastende befestigt. Seine Länge sollte die der kurzen Flaggenseite nicht überschreiten. 

7.  Drapieren durch Bundesflaggen 
Die Bundes- oder Bundesdienstflagge soll niemals dazu benutzt werden, das Podium des Sprechers zu schmücken oder den Tisch des Sprecher zu drapieren, In diesem Falle ist die Bundesflagge entweder hinter dem Podium oder rechts hiervon aufzustellen. 

8. Verwendung von Bundesfarben
Die Bundesfarben dürfen nicht gemeinsam mit einem Vereins-, Verbands- oder Firmen- emblem in einer Flagge geführt werden. hierfür sind eigene Vereins-, Verbands- oder Firmenfahnen vorzusehen. 

9. Beschädigte und verbrauchte Flaggen 
Es sollte stets auf einen einwandfreien Zustand der Flagge geachtet werden, der durch regelmäßige Reinigung und Instandsetzung erreicht wird. Unansehnlich gewordene Flaggen sollen nicht mehr gehißt, sondern durch neue ersetzt werden.