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 Verpackungsordnung

 
Verpackungsverordnung
DSD - Grüner Punkt 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, ist die Verpackungsverordnung (Verpack V) am 21.08.1998 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

Danach besteht eine Verpflichtung zur Rücknahme der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Diese Verpflichtung können Sie entweder durch eine eigene Rücknahme im Ladengeschäft (Selbstentsorger) oder durch Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen zurücknimmt (z. B. DSD-Duales System Deutschland AG), erfüllen.

Die Alternativen haben folgende Konsequenzen:

1. Die eigene Rücknahme ist in der novellierten Verpack V deutlich verschärft worden, denn Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahmequoten zu erreichen. So sind von den in Verkehr gebrachten Papierverpackungen im Jahr 1998 30% und im Jahr 1999 35% und von den Kunststoffverpackungen im Jahr 1998 25% und im Jahr 1999 30% zurückzunehmen. Dies muß entsprechend dokumentiert und jeweils am 1. Mai für das vergangene Kalenderjahr nachgewiesen werden. Die Richtigkeit der Angaben ist von einem Sachverständigen zu prüfen und bei der Umwelt-Audit-Stelle der IHK zu hinterlegen.

2. Die Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen zurücknimmt, ist durch eine Teilnahme am Dualen System gegeben. Dies berechtigt dann zur Aufbringung des Grünen Punktes und verpflichtet Sie zur Zahlung entsprechender Gebühren.

Da Punkt 1 kaum praktikabel sein wird, Ihre Kunden werden Ihnen voraussichtlich keine Verpackungen zurückbringen, empfehlen wir Ihnen die Beteiligung an einem dualen System.

Bitte teilen Sie uns bei Auftragserteilung mit, ob "Der Grüne Punkt" gegen entsprechende Mehrkosten gedruckt werden soll. Hierzu sind wir als Lizenznehmer des DSD berechtigt.

Falls wir den Auftrag ohne "Grünen Punkt" herstellen und ausliefern sollen, gehen wir davon aus, daß Sie die Verpackungen zurücknehmen und die entsprechenden Dokumentationen durchzuführen.