Verpackungsverordnung
DSD - Grüner Punkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, ist die Verpackungsverordnung
(Verpack V) am 21.08.1998 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
und damit in Kraft getreten.
Danach besteht eine Verpflichtung zur Rücknahme der in Verkehr
gebrachten Verpackungen. Diese Verpflichtung können Sie entweder durch
eine eigene Rücknahme im Ladengeschäft (Selbstentsorger) oder
durch Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen
zurücknimmt (z. B. DSD-Duales System Deutschland AG), erfüllen.
Die Alternativen haben folgende Konsequenzen:
1. Die eigene Rücknahme ist in der novellierten Verpack V deutlich
verschärft worden, denn Sie sind verpflichtet, bestimmte Rücknahmequoten
zu erreichen. So sind von den in Verkehr gebrachten Papierverpackungen
im Jahr 1998 30% und im Jahr 1999 35% und von den Kunststoffverpackungen
im Jahr 1998 25% und im Jahr 1999 30% zurückzunehmen. Dies muß
entsprechend dokumentiert und jeweils am 1. Mai für das vergangene
Kalenderjahr nachgewiesen werden. Die Richtigkeit der Angaben ist von einem
Sachverständigen zu prüfen und bei der Umwelt-Audit-Stelle der
IHK zu hinterlegen.
2. Die Beteiligung an einem System, das flächendeckend Verpackungen
zurücknimmt, ist durch eine Teilnahme am Dualen System gegeben. Dies
berechtigt dann zur Aufbringung des Grünen Punktes und verpflichtet
Sie zur Zahlung entsprechender Gebühren.
Da Punkt 1 kaum praktikabel sein wird, Ihre Kunden werden Ihnen voraussichtlich
keine Verpackungen zurückbringen, empfehlen wir Ihnen die Beteiligung
an einem dualen System.
Bitte teilen Sie uns bei Auftragserteilung mit, ob "Der Grüne Punkt"
gegen entsprechende Mehrkosten gedruckt werden soll. Hierzu sind wir als
Lizenznehmer des DSD berechtigt.
Falls wir den Auftrag ohne "Grünen Punkt" herstellen und ausliefern
sollen, gehen wir davon aus, daß Sie die Verpackungen zurücknehmen
und die entsprechenden Dokumentationen durchzuführen.
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